Covid 19 – Sperrung der Sportanlage
Covid 19 – Sperrung der Sportanlage des VfR Horst Liebe Vereinsmitglieder, wie den Medien entnommen werden konnte, wird das öffentliche Lebenin Deutschland erneut eingeschränkt bzw. komplett heruntergefahren. Diese Einschränkungenbekommt u. a. der Fußball erneut zu spüren. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hatmit Verordnung vom 01.11.2020 verfügt, dass der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb ab02.11.2020 verboten ist. Diese Verordnung hat eine Gültigkeit bis vorerst 30.11.2020. Der SHFVhat mit Schreiben vom 30.10.2020 gleich lautendes mitgeteilt. Seitens des Verbandes wird bereitssignalisiert, dass der Spielbetrieb erst im Jahr 2021 fortgesetzt wird. Nähere Informationen liegenhierzu nicht vor. Das geschäftsführende Präsidium hat beschlossen, dass die Sportanlage desVfR Horst vorerst bis zum…
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