hsv partnerverein

Mitgliedschaft

Antrag auf Mitgliedschaft:
 
Unter dem folgenden Link können Sie sich den Aufnahmeantrag ansehen und ausdrucken.

pdfBeitrittserklärung (PDF Download)


Senden Sie diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben an:

VfR Horst von 1946 e.V.
-Geschäftsstelle-
Heisterender Chaussee 3d
25358 Horst (Holstein)
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe
 
Eine Kündigung der Mitgliedschaft beim VfR Horst e. V. ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Sie muss spätestens vier Wochen vor Ende des Quartals auf postalischem Weg durch einen Brief per Einschreiben eingereicht oder in der Geschäftsstelle abgegeben werden.
Bei einer Kündigung entfallen sämtliche Rechte, die durch die Mitgliedschaft erworben wurden, unabhängig davon, ob es sich um ein passives, ein aktives oder ein Ehrenmitglied handelt. Durch die Kündigung werden Mitglieder aus ihrer Verpflichtung entbunden, den Verein bei der Verfolgung seiner Vereinszwecke zu unterstützen und die Anordnungen der Vereinsorgane zu beachten. Bei einer wirksamen Kündigung verlieren ehemalige Mitglieder ihr Wahlrecht.
 
Sonderkündigung
Bei einem verstorbenem Mitglied erlischt die Mitgliedschaft beim VfR Horst e. V. sofort nach Bekanntgabe seines Todes.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, Mitglieder seitens des Vereins auf Beschluss des Vorstands zu kündigen. Dies ist nur dann zulässig, wenn das Mitglied seine Zahlungsverpflichtungen länger als drei Monate und trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung nicht nachgekommen ist. Sollte das Mitglied gegen der Satzung und Anordnungen des Vorstands verstoßen haben oder die Interessen des Vereins nicht gewahrt haben, kann ebenfalls eine Kündigung seitens des Vorstands erfolgen. Homophobe oder rassistische Äußerungen, sowie das extremistische Verhalten aus politisch-religiöser Sicht werden durch dem Verein nicht geduldet und führen zum sofortigen Ausschluss des Vereinsmitglieds.
 
Kündigungsbestätigung
Sofern ein Mitglied seine Mitgliedschaft beim VfR Horst e. V. beendet und sich für die Abgabe der Kündigung in der Geschäftsstelle entscheidet, erhält er eine schriftliche Bestätigung. Sollte er seine Kündigung auf postalischem Wege eingereicht haben, gilt sie mit der Einschreibebestätigung als wirksam.
Sofern das Mitglied durch den Verein selber gekündigt wurde, ist ihm sein Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Sollte er gegen eine solche Entscheidung Einspruch erheben wollen, hat er einen Monat zur Verfügung diesen schriftlich oder zu Protokoll des Geschäftsstelle abzugeben. In diesem Fall entscheidet der Ältestenrat vereinsintern wie weiterhin zu verfahren ist. Diese Entscheidung kann nicht angefechtet werden.
 
Einzugsermächtigung
Wenn das Mitglied dem VfR Horst e. V. eine Einzugsermächtigung erteilt hat, erlischt diese in dem Moment, ab dem die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein wirksam wird.
 
Widerruf der Mitgliedschaft
Sollte sich ein Mitglied gegen die Mitgliedschaft im VfR Horst e. V. entscheiden, kann er dieses innerhalb von vier Wochen in schriftlicher Form mitteilen. Nach der Frist, gilt die Mitgliedschaft als wirksam.