Satzung, Spiel- und Platzordnungen sowie Beitrags- und Geschäftsordnung
Die Satzung, Spiel- und Platzordnungen sowie Beitrags- und Geschäftsordnung liegen im Clubheim des VfR Horst e.V. aus oder können darüber hinaus beim Präsidium per Mail (info@vfr-horst.de) angefordert werden.
Auszug aus der Beitragsordnung (Stand: JHV 2022)
Ermäßigung
Junge Erwachsene, die den vergünstigten Beitrag in Anspruch nehmen möchten, müssen bei Antragsstellung einen zu diesem Zeitpunkt gültigen Ausbildungsbescheid einreichen. Die Vergünstigung wird max. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt, wenn jedes Jahr - bis spätestens 01. Mai - eine gültige (Ausbildungs-) Bescheinigung eingereicht wird.
Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich, mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende erfolgen. Sie muss dem Präsidium somit bis 28./29.02. / 31.05. / 31.08. / 30.11. eines jeden Jahres zugestellt werden.
Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
- Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein).
- Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
- Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
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Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht auf:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
- Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit,
- Löschung oder Sperrung seiner Daten.
SEPA-Lastschriftmandat
Mit dem Beitritt ermächtigt das Mitglied (bzw. der Kontoinhaber) den VfR Horst e.V., Zahlungen vom Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich wird das Kreditinstitut angewiesen, die vom VfR Horst e.V. auf das Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE66ZZZ00000976153
(Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt)
Der Beitragseinzug ist vierteljährlich oder halbjährlich möglich. Ein jährlicher Einzug wird nicht angeboten.