Covid 19 – Sperrung der Sportanlage
- Publiziert in Vereinsleben
Covid 19 – Sperrung der Sportanlage des VfR Horst
Liebe Vereinsmitglieder, wie den Medien entnommen werden konnte, wird das öffentliche Leben
in Deutschland erneut eingeschränkt bzw. komplett heruntergefahren. Diese Einschränkungen
bekommt u. a. der Fußball erneut zu spüren. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat
mit Verordnung vom 01.11.2020 verfügt, dass der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb ab
02.11.2020 verboten ist. Diese Verordnung hat eine Gültigkeit bis vorerst 30.11.2020. Der SHFV
hat mit Schreiben vom 30.10.2020 gleich lautendes mitgeteilt. Seitens des Verbandes wird bereits
signalisiert, dass der Spielbetrieb erst im Jahr 2021 fortgesetzt wird. Nähere Informationen liegen
hierzu nicht vor. Das geschäftsführende Präsidium hat beschlossen, dass die Sportanlage des
VfR Horst vorerst bis zum 30.11.2020 geschlossen bleibt. Das heißt, dass auf der Anlage kein
Spiel- und Trainingsbetrieb sowie Veranstaltungen stattfinden wird.
Die Gesundheit unserer Mitglieder steht an oberster Stelle. Wir werden daher kein Risiko
eingehen und werden alles daran setzen, die Verbreitung der Pandemie einzudämmen.
Sobald uns neue Informationen (Aufhebung der Sperrung, Fortsetzung Spielbetrieb usw.)
vorliegen, werden wir diese umgehend an Sie/Euch weiterleiten.
Wir bitten erneut um Ihr/Euer Verständnis.
Mit sportlichen Grüßen / gez. geschäftsführendes Präsidium